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01. August 2023

Neues vom BSG zur SV-Pflicht von Gesellschafter-Geschäftsführern

Neues vom BSG zur SV-Pflicht von Gesellschafter-Geschäftsführern

das Bundessozialgericht hat seine Rechtsprechung zur Sozialversicherungspflicht von Gesellschafter-Geschäftsführern weiter verschärft.
Dies gilt sowohl für die Beurteilung von Tätigkeiten für die eigene GmbH als auch für die Beurteilung der Aktivitäten von Gesellschafter-Geschäftsführern von Ein-Personen-Kapitalgesellschaften für Dritte.
 
Der Reihe nach:
 
1. Tätigkeiten von Gesellschafter-Geschäftsführern für die eigene GmbH
Wie Sie aus unseren früheren Berichterstattungen wissen, gilt hier folgende Faustregel:
Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH sind nur dann von der Sozialversicherungspflicht befreit, wenn sie zu mindestens 50 % an der Gesellschaft beteiligt sind.
Im Umkehrschluss heißt das: Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, die nur eine Beteiligung von 49 % haben, sind grundsätzlich sozialversicherungspflichtig.

24. Juli 2023

Das Meilenstein-Urteil des BAG zur Lohngleichheit ist da!

Das Meilenstein-Urteil des BAG zur Lohngleichheit ist da!

Die Aufregung war groß, als das Bundesarbeitsgericht am 16.02.2023 zugunsten einer Frau entschied, die schlechter bezahlt wurde als der vergleichbare männliche Kollege, weil dieser sein Gehalt besser verhandelt hatte.
Über die Pressemitteilung der Entscheidung hatten wir in unserem Newsletter vom 24.02.2023 berichtet und eine erste praktische Einordnung vorgenommen.
 
Ist das das Ende der Vertragsfreiheit? Das fragten sich viele.
 
Nun liegt die Entscheidung des BAG (Aktenzeichen 8 AZR 450/21) im Volltext vor.
Und in der Tat: Das Bundesarbeitsgericht hat mit seinem Urteil die Vertragsfreiheit ein Stück weit eingeschränkt.
Die Begründung des Bundesarbeitsgerichts ist weder schwarz noch weiß. Vielmehr hat das Bundesarbeitsgericht sehr genau hingesehen und den konkreten Fall entschieden.
Dennoch hat das Urteil auch über den entschiedenen Einzelfall hinaus Bedeutung, weil es in Zukunft auch Arbeitgeber zwingt, genau hinzusehen, wenn es Gehaltsunterschiede zwischen den Geschlechtern geben soll.

13. Juli 2023

Gesellschafterwechsel ist kein Betriebsübergang

Gesellschafterwechsel ist kein Betriebsübergang

Wenn ein Unternehmen verkauft werden soll, wird meistens panisch nach § 613 a des Bürgerlichen Gesetzbuches gefragt.
In § 613 a des Bürgerlichen Gesetzbuches geht es bekanntlich um Betriebs(teil)übergänge.
Die Panik vieler Unternehmen resultiert daraus, dass die arbeitsrechtliche Umsetzung von Betriebsübergängen mit vielen Fallstricken behaftet ist. Das fängt schon mit den extrem hohen Anforderungen an die Information der Beschäftigten über den Betriebsübergang an, § 613 a Absatz 5 des Bürgerlichen Gesetzbuches.
 
Die gute Nachricht aber ist: Nicht jeder Verkauf von Gesellschaften löst einen Betriebsübergang aus.
 
Zu einem Betriebsübergang kommt es vielmehr nur dann, wenn der Rechtsträger wechselt.
 
Gerne möchten wir Ihnen das am Beispiel der GmbH, der in Deutschland wohl häufigsten Gesellschaftsform, zeigen: