24. Juli 2023
Das Meilenstein-Urteil des BAG zur Lohngleichheit ist da!
Die Aufregung war groß, als das Bundesarbeitsgericht am 16.02.2023 zugunsten einer Frau entschied, die schlechter bezahlt wurde als der vergleichbare männliche Kollege, weil dieser sein Gehalt besser verhandelt hatte.
Über die Pressemitteilung der Entscheidung hatten wir in unserem Newsletter vom 24.02.2023 berichtet und eine erste praktische Einordnung vorgenommen.
Ist das das Ende der Vertragsfreiheit? Das fragten sich viele.
Nun liegt die Entscheidung des BAG (Aktenzeichen 8 AZR 450/21) im Volltext vor.
Und in der Tat: Das Bundesarbeitsgericht hat mit seinem Urteil die Vertragsfreiheit ein Stück weit eingeschränkt.
Die Begründung des Bundesarbeitsgerichts ist weder schwarz noch weiß. Vielmehr hat das Bundesarbeitsgericht sehr genau hingesehen und den konkreten Fall entschieden.
Dennoch hat das Urteil auch über den entschiedenen Einzelfall hinaus Bedeutung, weil es in Zukunft auch Arbeitgeber zwingt, genau hinzusehen, wenn es Gehaltsunterschiede zwischen den Geschlechtern geben soll.