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27. Juli 2022

Neue und für Arbeitgeber gute Nachrichten zum Thema Urlaub

Neue und für Arbeitgeber gute Nachrichten zum Thema Urlaub

Passend zur Urlaubszeit möchten wir gerne von zwei neuen BAG Urteilen zum Thema Urlaub berichten.
 
1. In welcher Reichenfolge werden gesetzlicher Mindesturlaub und (tarif-) vertraglicher Mehrurlaub getilgt?
In dem ersten Urteil hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, in welcher Reihenfolge der den Beschäftigten zustehende Urlaub erfüllt wird.
Die Antwort auf diese Frage ist deshalb wichtig, weil nahezu alle Beschäftigten heutzutage mehr Urlaub erhalten, als ihnen von Gesetzes wegen zusteht. Der gesetzliche Mindesturlaub beläuft sich bei einer 5-Tage-Woche bekanntlich nur auf 20 Tage. Und in Deutschland gibt es wohl kaum mehr Arbeitnehmer:innen, die nur 20 Tage Urlaub haben.
Bei schwerbehinderten Beschäftigten besteht der Urlaub sogar aus drei Teilen, dem gesetzlichen Mindesturlaub, dem gesetzlichen Zusatzurlaub für Schwerbehinderte und dem (tarif-)vertraglichen Mehrurlaub.