Die tausend Tücken von „freiwilligen“ Sonderzahlungen
Die tausend Tücken von „freiwilligen“ Sonderzahlungen
in wirtschaftlich unsicheren Zeiten sind „freiwillige“ Sonderzahlungen wieder angesagt. Und damit der Verwaltungsaufwand hierfür möglichst gering gehalten wird, möchten viele Arbeitgeber die Freiwilligkeit von Sonderzahlungen bereits im Arbeitsvertrag verankern.
Allerdings geht das oft schief. Die Rechtsprechung hat die Anforderungen an Sonderzahlungen, bei denen Arbeitgeber jedes Jahr aufs Neue darüber entscheiden, ob, in welcher Höhe und unter welchen Voraussetzungen sie Sonderzahlungen leisten, mittlerweile so hochgeschraubt, dass Fehler vorprogrammiert sind.