Erschütterung des Beweiswerts einer AU im Zusammenhang mit Kündigungen – das sagen die Gerichte
Erschütterung des Beweiswerts einer AU im Zusammenhang mit Kündigungen – das sagen die Gerichte
Arbeitgeber ärgern sich häufig, dass die Rechtsprechung ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nach wie vor einen hohen Beweiswert beimisst. Der Ärger rührt natürlich auch daher, dass es leider Ärzte gibt, die Beschäftigte „auf Zuruf“ krankschreiben.
Deshalb war die Erleichterung groß, als das Bundesarbeitsgericht per Urteil vom 08.09.2021 (Az.: 5 AZR 149/21), über das wir in unserem Newsletter vom 05.01.2022 berichtet hatten, entschied:
Der Beweiswert einer AU ist erschüttert, wenn sich Beschäftigte zeitgleich mit einer von ihnen selbst ausgesprochenen Kündigung (sogenannte Eigenkündigung) passgenau bis zum Ende der Kündigungsfrist krankmelden. In dem vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall war es so, dass eine Arbeitnehmerin selbst gekündigt und zeitgleich mit der Kündigung eine AU vorlegt hatte, die den Zeitraum von sechs Wochen bis zum Ablauf der Kündigungsfrist passgenau abdeckte. Diese Umstände, vor allem aber die zeitliche Koinzidenz, waren nach Ansicht des BAG geeignet, den Beweiswert der AU zu erschüttern.
In der Folge haben Arbeitgeber in „Verdachtslagen“ natürlich versucht, diese Rechtsprechung auch auf andere Fallkonstellationen zu übertragen. Viele davon gingen vor die Arbeitsgerichte, sodass die Arbeitsgerichte sich seither vor allem mit folgenden Fragen befassen mussten: