Digitale AU schon ab dem ersten Tag? Wie geht das?
Digitale AU schon ab dem ersten Tag? Wie geht das?
Seitdem es die digitale AU gibt, werden wir immer wieder gefragt, ob die digitale AU auch schon ab dem ersten Tag verlangt werden kann und wie Arbeitgeber ein solches Verlangen umsetzen sollen.
Kann (auch) die digitale AU schon ab dem ersten Arbeitstag verlangt werden?
Ja, sie kann. § 5 Absatz 1 Satz 3 des Entgeltfortzahlungsgesetzes („Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen AU früher zu verlangen.“) gilt auch für die digitale AU. Das ergibt sich aus § 5 Absatz 1a Satz 2 des Entgeltfortzahlungsgesetzes. Der einzige Unterschied bei der digitalen AU ist der, dass an die Stelle der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Nachweispflicht) die ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit (Feststellungspflicht) tritt.