Ein sozialversicherungsrechtlicher Blick in die Zukunft – Das kommt auf Arbeitgeber zu
Ein sozialversicherungsrechtlicher Blick in die Zukunft – Das kommt auf Arbeitgeber zu
Traditionell werden vor dem Jahreswechsel noch die Gesetzesvorhaben umgesetzt, deren Regelungen ab dem neuen Jahr gelten sollen.
In diesem Jahr betrifft das das 8. SGB IV-Änderungsgesetz, ein großes Gesetzespaket, das Änderungen des Vierten Sozialgesetzbuchs und anderer Gesetze vorsieht, und das am 1. Dezember 2022 im Bundestag beschlossen wurde. Zwar wurde das Gesetz noch nicht verkündet, da der Bundesrat aber bereits beschlossen hat, keinen Einspruch zu erheben, steht der Verkündung nichts im Wege.
Deshalb möchten wir Ihnen schon heute vorstellen, welche Änderungen auf Arbeitgeber im neuen Jahr und in den Folgejahren zukommen werden: