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08. Juni 2022

Update zur Verjährung von Urlaubsansprüchen

Update zur Verjährung von Urlaubsansprüchen

In unserem Newsletter vom 15.10.2020 hatten wir bereits von dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts berichtet, in dem das Bundesarbeitsgericht den Europäischen Gerichtshof fragt:
 
Können Urlaubsansprüche verjähren, wenn der Arbeitgeber seiner Initiativlast nicht nachgekommen ist?
 

Wie wir in unserem Newsletter vom 15.10.2020 erläutert hatten, ist die Antwort auf diese Frage für die betriebliche Praxis enorm wichtig.
Denn feststeht schon jetzt: Urlaubsansprüche können nicht nach § 7 Absatz 3 des Bundesurlaubsgesetzes verfallen, wenn der Arbeitgeber seiner Initiativlast nicht nachgekommen ist, sprich der Arbeitgeber die Beschäftigten nicht konkret und in völliger Transparenz über die noch bestehenden Urlaubsansprüche und deren Verfallfristen informiert hat.

31. Mai 2022

Nach einem aktuellen BAG-Urteil sind viele Rückzahlungsklauseln in Fortbildungsvereinbarungen unwirksam!

Nach einem aktuellen BAG-Urteil sind viele Rückzahlungsklauseln in Fortbildungsvereinbarungen unwirksam!

Laut vieler Umfragen stehen vom Arbeitgeber finanzierte Fortbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen ganz oben auf der Wunschliste der Beschäftigten.
Fortbildungsvereinbarungen sind in vielen Unternehmen daher gang und gäbe.

 
Da es sich oft um größere Investitionen handelt, die sich für die Arbeitgeber auch amortisieren sollen, enthalten solche Fortbildungsvereinbarungen meist Regelungen, die Beschäftigte verpflichten, die Fortbildungskosten (anteilig) zurückzuzahlen, wenn sie das Unternehmen vor Ablauf von x Jahren verlassen.
 
Gerade solche Fortbildungsvereinbarungen mit Rückzahlungsklauseln haben viele rechtliche Fallstricke.

25. Mai 2022

Beim Zeugnis bleibt es dabei: "Danke" sagen ist kein Muss!

Beim Zeugnis bleibt es dabei: "Danke" sagen ist kein Muss!

„wir danken Frau/Herrn A für ihre/seine Arbeit und wünschen ihr/ihm weiterhin viel Erfolg und persönlich alles Gute.“
 
Diese sogenannte Dankes- und Gute-Wünsche-Formel, gerne noch flankiert durch ein Bedauern über das Ausscheiden, wünschen sich die meisten Beschäftigten in ihrem Abschlusszeugnis. Aber haben sie darauf auch einen Anspruch? Um diese Frage ging es in einem Fall, den das LAG Düsseldorf im Januar 2021 entschied, und über den wir in unserem Newsletter vom 27.04.2021 ausführlich berichtet hatten. Das Landesarbeitsgericht war kurz gesagt der Auffassung, dass ein mindestens gutes Zeugnis ohne entsprechende Formel entwertet werde und wollte Arbeitgeber zu einer entsprechenden Abschlussformulierung verpflichten. Da das LAG sich damit gegen die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht stellte, war der Gang nach Erfurt vorprogrammiert.