Update zur Verjährung von Urlaubsansprüchen
Update zur Verjährung von Urlaubsansprüchen
In unserem Newsletter vom 15.10.2020 hatten wir bereits von dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts berichtet, in dem das Bundesarbeitsgericht den Europäischen Gerichtshof fragt:
Können Urlaubsansprüche verjähren, wenn der Arbeitgeber seiner Initiativlast nicht nachgekommen ist?
Wie wir in unserem Newsletter vom 15.10.2020 erläutert hatten, ist die Antwort auf diese Frage für die betriebliche Praxis enorm wichtig.
Denn feststeht schon jetzt: Urlaubsansprüche können nicht nach § 7 Absatz 3 des Bundesurlaubsgesetzes verfallen, wenn der Arbeitgeber seiner Initiativlast nicht nachgekommen ist, sprich der Arbeitgeber die Beschäftigten nicht konkret und in völliger Transparenz über die noch bestehenden Urlaubsansprüche und deren Verfallfristen informiert hat.