Equal Pay – Der Daimler-Fall
Equal Pay – Der Daimler-Fall
Stellen Sie sich folgenden Fall vor:
Eine Frau ist seit fast 30 Jahren bei dem weltweit größten Nutzfahrzeug-Hersteller (nennen wir ihn Daimler Truck) beschäftigt und wurde vor knapp 15 Jahren zur Abteilungsleiterin befördert. Nachdem sie aus der Elternzeit zurückkehrte, stellte sie fest, dass ihre männlichen Kollegen auf gleicher Ebene deutlich mehr verdienen als sie selbst.
Das wollte die weibliche Führungskraft nicht hinnehmen und klagte auf Equal Pay. Sie forderte 420.000 EUR Entgelt für die vergangenen 5 Jahre. Dies war die Differenz zwischen ihrem individuellen Gehalt und dem Gehalt des bestbezahlten männlichen Vergleichskollegen.
Sie erinnern sich jetzt sicherlich an den vom Bundesarbeitsgericht (BAG) entschiedenen Fall, in dem eine weibliche Führungskraft die gleiche Vergütung haben wollte wir ihr (einziger und männlicher) Kollege. Der Arbeitgeber begründete den Gehaltsunterschied damals unter anderem damit, dass der Mann besser verhandelt habe, und blitzte mit dieser Argumentation beim BAG ab. Wir hatten hierüber im Juli 2023 berichtet.
Vor diesem Hintergrund mag der Daimler-Fall auf den ersten Blick einfach erscheinen; aber Sie wissen ja: Jeder Fall ist anders.
Und so konnte das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (LAG) in seinem Urteil vom 01.10.2024 (Az.: 2 Sa 14/24) nur bedingt auf die Entscheidung des BAG zurückgreifen.
In dem vom BAG entschiedenen Fall war es schließlich so, dass nur zwei Personen miteinander konkurrierten. Das individuelle Gehalt entsprach damit gleichzeitig dem Median des eigenen Geschlechts. Das BAG musste daher nicht entscheiden, welche Werte für die Ermittlung der Vergütungsdifferenz maßgeblich sind: Median oder individuelles Entgelt.