Niedrigere Stundenlöhne für geringfügig Beschäftigte - ein No-Go!
Niedrigere Stundenlöhne für geringfügig Beschäftigte - ein No-Go!
Auch geringfügig Beschäftigte („Minijobber*innen“) sind „ganz normale“ Beschäftigte. Sie haben – um nur zwei verbreitete Irrtümer aufzugreifen – Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub und Elternzeit. Dass sie auch Anspruch auf denselben Stundenlohn haben wie andere, „hauptamtliche“ Beschäftigte, hat das LAG München in seinem gerade veröffentlichten Urteil vom 19.01.2022 (Az.: 10 Sa 582/21) noch einmal bekräftigt.