Aktuelles zur Inflationsausgleichsprämie – wer noch zahlen will, kann das bis zum 31.12.2024 tun
Aktuelles zur Inflationsausgleichsprämie – wer noch zahlen will, kann das bis zum 31.12.2024 tun
Bis zum 31.12.2024 haben Arbeitgeber letztmalig Gelegenheit, ihren Beschäftigten eine steuer- und sozialversicherungsfreie Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 Euro zu zahlen.
Arbeitgeber, die diesen Betrag noch nicht ausgeschöpft haben, können bis zum 31.12.2024 also nochmal nachlegen.
Seitdem es die Inflationsausgleichsprämie gibt, wird kontrovers darüber diskutiert, ob Arbeitgeber die Zahlung der Prämie an weitere Voraussetzungen als den Inflationsausgleich knüpfen können.
In unserem Beitrag vom 17.04.2024 hatten wir von einem Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart berichtet, das entschieden hatte:
Ja, Arbeitgeber können die Zahlung der Inflationsausgleichsprämie grundsätzlich von weiteren Voraussetzungen abhängig machen.