Was das Bürokratieentlastungsgesetz sonst noch für die künftige Personalarbeit bedeutet – unsere Synopse
Was das Bürokratieentlastungsgesetz sonst noch für die künftige Personalarbeit bedeutet – unsere Synopse
Seit unserem Newsletter vom 18.10.2024 wissen Sie, dass das Bürokratieentlastungsgesetz nach dem Bundestag auch den Bundesrat passiert hat.
Durch unseren Beitrag vom 01.10.2024 wissen Sie außerdem schon, welche Änderungen das Gesetz in Bezug auf das Nachweisgesetz ab dem 01.01.2025 mit sich bringen wird. In diesem Zusammenhang hatten wir bereits erläutert, dass Arbeitsverträge, die auf das Erreichen der Regelaltersgrenze befristet sind, künftig in Textform geschlossen werden können – die praktischen Auswirkungen dieser Änderung werden viele Unternehmen freuen.
Wie versprochen, möchten wir Ihnen heute die weiteren Bürokratieentlastungen vorstellen, die das Gesetz für die Personalarbeit mit sich bringen wird. Auch diese Vorschriften werden größtenteils ab dem 01.01.2025 in Kraft treten; lediglich die wesentlichen Änderungen im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (hier gelten die Neuregelungen für Kinder, die ab dem 01.05.2025 geboren werden) treten erst später in Kraft.
Damit Sie genau wissen, was in den anderen Gesetzen geändert wurde, haben wir uns die Mühe gemacht, eine Übersicht alt/neu für die wichtigsten Änderungen in der Personalarbeit zu erstellen.