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20. April 2022

Zum Unterschied zwischen einer Probezeit- und einer Wartezeit-Kündigung?

Was ist der Unterschied zwischen einer Probezeit- und einer Wartezeit-Kündigung?

Für viele Menschen sind Probezeit und Wartezeit das Gleiche. In Wahrheit (und vor den Arbeitsgerichten) sind das aber zwei unterschiedliche Paar Schuhe.

Gerade wenn in Arbeitsverträgen eine kürzere Probezeit vereinbart wird, als die im Kündigungsschutzgesetz vorgesehene 6-monatige Wartezeit, sind Konflikte allerdings vorprogrammiert.

Das kürzlich veröffentlichte Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 08.07.2021 (Az.: 5 Sa 387/20) ist hierfür ein gutes Beispiel. In dem entschiedenen Fall war mit einem Arbeitnehmer eine Probezeit von 3 Monaten vereinbart worden. Nach Ablauf der 3 Monate fühlte der Arbeitnehmer sich sicher und mietete am Ort der Betriebsstätte noch eine Zweitwohnung an.

Kurz vor Ablauf der 6-monatigen Wartezeit erhielt er dann die Kündigung und zog dagegen vor Gericht.
Mit seiner Klage scheiterte er jedoch auch in 2. Instanz.

Die wesentlichen Feststellungen der rheinland-pfälzischen Landesarbeitsrichter möchten wir gerne folgendermaßen auf den Punkt bringen: