Die Tücken einer privaten Krankenversicherung im Arbeitsverhältnis
Die Tücken einer privaten Krankenversicherung im Arbeitsverhältnis
Anlass für diesen Newsletter ist folgender Fall:
Eine längere Zeit kranke Arbeitnehmerin staunt nicht schlecht, als die 6-wöchige Lohnfortzahlung rum ist und ihre private Krankenversicherung kein Krankengeld zahlt, weil die Arbeitnehmerin keine private Krankentagegeldversicherung abgeschlossen hat.
Ihr Ziel ist es daher, so schnell wie möglich wieder gesund zu werden. Deshalb möchte sie bei ihrem Arbeitgeber eine stufenweise Wiedereingliederung nach dem sogenannten Hamburger Modell machen. Wie die meisten von Ihnen wissen, ist es beim Hamburger Modell so, dass Beschäftigte mit einer geringen wöchentlichen Arbeitszeit von z. B. 10 Stunden/Woche starten und dann sukzessive an die vereinbarte Arbeitszeit herangeführt werden sollen.
Wie die meisten von Ihnen ebenfalls wissen, ist die stufenweise Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell aber keine Teilzeit, sondern eine Maßnahme der Rekonvaleszenz. Arbeitsrechtlich gesehen sind Beschäftigte während dieses Zeitraums also weiterhin arbeitsunfähig erkrankt.
Da die Arbeitnehmerin in unserem Ausgangsfall keine private Krankentagegeldversicherung hat, gibt es in ihrem Fall vom Versicherer deshalb nach wie vor kein Geld.
Jetzt wandeln wir den Ausgangsfall ab:
Dieses Mal hat die Arbeitnehmerin eine private Krankentagegeldversicherung.
Wie sieht es jetzt mit der stufenweisen Wiedereingliederung aus?
Das Ergebnis wird viele von Ihnen überraschen: Die Bedingungen vieler privater Krankenversicherer besagen, dass schon die geringste Arbeitsleistung zum Ausschluss des Anspruchs auf Krankentagegeld führt. Hiernach wird Krankentagegeld also nur bei „0 Arbeit“ gezahlt.
Dass die stufenweise Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell arbeitsrechtlich gesehen keine Teilzeit ist, juckt die Versicherer wenig. Denn Versicherungsrecht ist nun mal kein Arbeitsrecht.
Deshalb haben sich einige private Krankenversicherer aufgemacht und Krankentagegeldversicherungen entwickelt, bei denen Krankentagegeld auch bei einer bloß teilweisen Arbeitsleistung gewährt wird. Das allerdings nur für einen begrenzten Zeitraum, der oft kürzer ist als die reguläre Dauer einer stufenweisen Wiedereingliederung.
Privat krankenversicherte Beschäftigte sind also gut beraten, wenn sie
👉 eine private Krankentagegeldversicherung abschließen, die ihnen ein bestimmtes Einkommen nach Ablauf des gesetzlichen Lohnfortzahlungszeitraums sichert und
👉 sich einen Tarif aussuchen, der ihnen das Krankentagegeld auch während einer stufenweisen Wiedereingliederung ermöglicht.
Leistet ein Arbeitgeber länger als 6 Wochen Lohnfortzahlung, kann die Krankentagegeldversicherung entsprechend angepasst werden; je später die Versicherung zahlen muss, desto preiswerter sind Krankentagegeldversicherungen übrigens.