Arbeitsrechtliches Update zur Corona-Krise vom 29.10.2020
Arbeitsrechtliches Update zur Corona-Krise vom 29.10.2020
Deutschland hat entschieden: Die rasant steigenden Infektionszahlen sollen durch einen zeitlich befristeten Lockdown reduziert werden. Der Lockdown soll kommenden Montag, den 02.11.2020 beginnen und bis Ende November dauern.
Anders als im Frühjahr sollen Schulen, Kindergärten und Geschäfte unter Einhaltung von wieder strengeren Hygieneregeln offen bleiben. So wurde für Geschäfte unter anderem beschlossen, dass sich nicht mehr als ein Kunde pro 10 qm Verkaufsfläche im Geschäft aufhalten darf und Maßnahmen zur Vermeidung von Warteschlangen ergriffen werden müssen.
Alle Einzelheiten des November-Lockdowns können Sie der Pressemitteilung der Bundesregierung entnehmen, die Sie hier finden.
In arbeitsrechtlicher Hinsicht wichtig sind folgende Maßnahmen:
- Schließung von Institutionen und Einrichtungen der Freizeitgestaltung, von Gastronomiebetrieben und Betrieben im Bereich Körperpflege (mit Ausnahme medizinisch notwendiger Behandlungen und Friseursalons) sowie Verbot von Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen. Diese Betriebe werden also wieder in "Kurzarbeit Null" gehen müssen.
Im Gegenzug werden diese schon durch den ersten Lockdown im Frühjahr arg gebeutelten Betriebe weitere Finanzhilfen erhalten, die Sie in Ziffer 11. und 12. des gestern beschlossenen Punkteplans nachlesen können. - Arbeitgeber sind aufgefordert, ihre Arbeitnehmer vor Infektionen zu schützen und entstandene Infektionsketten schnell zu identifizieren. Jedes Unternehmen muss daher "auf Grundlage einer angepassten Gefährdungsbeurteilung sowie einer betrieblichen Pandemieplanung ein Hygienekonzept umsetzen und angesichts der gestiegenen Infektionszahlen auch nochmals anpassen".
Das alles mit dem Ziel, nicht erforderliche Kontakte in der Belegschaft und mit Kunden zu vermeiden, allgemeine Hygienemaßnahmen umzusetzen und Infektionsrisiken bei erforderlichen Kontakten durch besondere Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu minimieren.
Bund und Länder fordern die Unternehmen in ihrem Beschluss eindringlich auf, Heimarbeit oder mobiles Arbeiten zuhause zu ermöglichen, wo immer das möglich ist.
Die Umsetzung der gestern beschlossenen Maßnahmen ist wie gewohnt Ländersache. Es ist also damit zu rechnen, dass alle Bundesländer ihre Corona-Schutzverordnungen kurzfristig anpassen werden, damit die Maßnahmen wie geplant ab dem 02.11.2020 greifen können.