Bundesarbeitsgericht aktuell: Fortsetzungserkrankung oder einheitlicher Verhinderungsfall, das ist eine ganz entscheidende Frage
Bundesarbeitsgericht aktuell:
Fortsetzungserkrankung oder einheitlicher Verhinderungsfall, das ist eine ganz entscheidende Frage
In seinem gerade veröffentlichten Urteil vom 11.12.2019 (Az.: 5 AZR 505/18) hat das Bundesarbeitsgericht einen wichtigen Unterschied zwischen einem sogenannten einheitlichen Verhinderungsfall und einer Fortsetzungserkrankung herausgestellt, und zwar mit folgendem Ergebnis: Für den Arbeitgeber hat es große Vorteile, wenn er sich auf einen einheitlichen Verhinderungsfall beruft.