05. April 2022
Die Digitalisierung des Gesundheitswesens und was das für die arbeitsrechtliche Praxis bedeutet
Die Digitalisierung macht auch vor dem Gesundheitswesen keinen Halt.
Neben der bereits bekannten Online-AU, also der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die ohne persönliche Untersuchung erstellt wird, kommen nun auch die digitalen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, die die gelben Scheine ersetzen.
1. Online AU (Krankschreibung per Ferndiagnose)
Über die Einführung der Online-AU hatten wir bereits im Januar 2020 berichtet, unseren damaligen Newsletter finden Sie hier.
Die damals noch bestehende Unsicherheit über den Beweiswert solcher Bescheinigungen, bei denen keine unmittelbar persönliche Untersuchung durch den ausstellenden Arzt stattfindet, hat sich nun etwas geklärt.
Seit dem 19.01.2022 gelten nämlich neue Regelungen für das Verfahren zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit, die in § 4 der Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie vom Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) festgelegt wurden. Der G-BA ist das oberste Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten, Krankenhäusern und Krankenkassen in Deutschland.
Die Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie finden Sie hier.