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20. August 2020

Keine vorzeitige Beendigung des Sabbaticals wegen Corona!

Keine vorzeitige Beendigung des Sabbaticals wegen Corona!

Die Corona-Pandemie mit ihren Reisebeschränkungen führt zu atypischen Situationen. So möchten etliche Arbeitnehmer lieber arbeiten als ihren schon genehmigten Urlaub zu machen.

Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte nun einen Fall zu entscheiden, in dem zwei verbeamtete Lehrer eine befristete Teilzeit im sogenannten Blockmodell machen. In der befristeten Teilzeit gab es also eine Arbeitsphase mit 100 % Arbeitszeit und eine Freistellungsphase mit 0 % Arbeitszeit.
Während der Freistellungsphase gingen die Lehrer gemeinsam auf Weltreise. Wegen der Corona-Pandemie beantragten sie Anfang April von Australien aus die vorzeitige Beendigung der Teilzeit.
Nachdem ihr Antrag abgelehnt worden war, gingen sie damit im Wege des Eilverfahrens vor das Verwaltungsgericht. Dort hatten sie weder in 1. Instanz noch in 2. Instanz Erfolg.

11. August 2020

Neues Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts zu gleichgestellten Arbeitnehmern

 

Neues Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts zu gleichgestellten Arbeitnehmern

Nach § 178 Absatz 2 Satz 1 SGB IX müssen Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung in allen Angelegenheiten, die einen oder eine Gruppe von schwerbehinderten Menschen betreffen, unverzüglich und umfassend unterrichten und vor einer Entscheidung anhören. § 178 Absatz 2 Satz 1 SGB IX ist also eine Art „Allzuständigkeit“ der Schwerbehindertenvertretung, die sich auf Einstellungen, Versetzungen, Umgruppierungen, disziplinarische Maßnahmen (wie Er- oder Abmahnungen) und vieles andere mehr bezieht.
 
Diese „Allzuständigkeit“ der Schwerbehindertenvertretung betrifft schwerbehinderte sowie gleichgestellte Arbeitnehmer (vgl. § 151 Abs.1 SGB IX).