Keine vorzeitige Beendigung des Sabbaticals wegen Corona!
Keine vorzeitige Beendigung des Sabbaticals wegen Corona!
Die Corona-Pandemie mit ihren Reisebeschränkungen führt zu atypischen Situationen. So möchten etliche Arbeitnehmer lieber arbeiten als ihren schon genehmigten Urlaub zu machen.
Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte nun einen Fall zu entscheiden, in dem zwei verbeamtete Lehrer eine befristete Teilzeit im sogenannten Blockmodell machen. In der befristeten Teilzeit gab es also eine Arbeitsphase mit 100 % Arbeitszeit und eine Freistellungsphase mit 0 % Arbeitszeit.
Während der Freistellungsphase gingen die Lehrer gemeinsam auf Weltreise. Wegen der Corona-Pandemie beantragten sie Anfang April von Australien aus die vorzeitige Beendigung der Teilzeit.
Nachdem ihr Antrag abgelehnt worden war, gingen sie damit im Wege des Eilverfahrens vor das Verwaltungsgericht. Dort hatten sie weder in 1. Instanz noch in 2. Instanz Erfolg.