BAG neu: Welche Arbeitsmittel müssen Arbeitgeber zur Verfügung stellen? Ein Leitfaden, auch für die Tätigkeit im Homeoffice
BAG neu: Welche Arbeitsmittel müssen Arbeitgeber zur Verfügung stellen? Ein Leitfaden, auch für die Tätigkeit im Homeoffice
In unserem Newsletter vom 12.01.2022 hatten wir Ihnen bereits von der Pressemitteilung der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 10.11.2021 (Az.: 5 AZR 334/21) berichtet.
Denn darin hat das Bundesarbeitsgericht geurteilt:
Arbeitgeber müssen ihren Beschäftigten die notwendigen Arbeitsmittel zur Verfügung stellen. Und nicht nur das: Arbeitgeber dürfen die Bereitstellung notwendiger Arbeitsmittel grundsätzlich auch nicht auf ihre Beschäftigten abwälzen.