Was sind dringende betriebliche Erfordernisse? Antworten gibt das BAG!
Was sind dringende betriebliche Erfordernisse? Antworten gibt das BAG!
Eine betriebsbedingte Kündigung setzt nach § 1 Absatz 2 des Kündigungsschutzgesetz voraus, dass
- Arbeitsplätze aufgrund dringender betrieblicher Erfordernisse wegfallen,
- die Sozialauswahl zu Lasten der Gekündigten ausfällt und
- es im Unternehmen keine freien, gleich- oder geringerwertigen Arbeitsplätze gibt, auf denen eine Weiterbeschäftigung (ggfs. nach zumutbaren Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahmen) möglich ist.
In dem gerade veröffentlichten Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 28.02.2023 (Az.: 2 AZR 227/22) geht es um die erste der gerade genannten Voraussetzungen, also die Frage:
Wann sind betriebliche Erfordernisse dringend?