Das BAG hat entschieden: Kein Urlaub für ganze Kurzarbeitstage
Das BAG hat entschieden: Kein Urlaub für ganze Kurzarbeitstage
Mit der Frage, ob sich der Urlaubsanspruch von Beschäftigten durch Tage, an denen sie in Kurzarbeit sind, anteilig verringert, haben sich in den letzten Monaten bereits einige Gerichte beschäftigt.
In unserem Newsletter vom 17.03.2021 hatten wir Ihnen das Urteil des Landesarbeitsgericht Düsseldorf vorgestellt, in dem sich das Gericht für die Reduzierung des Urlaubsanspruchs bei Kurzarbeit "Null" ausgesprochen hatte.
Gegen das Düsseldorfer Urteil wurde Revision eingelegt, über die das Bundesarbeitsgericht heute entschieden hat. Und das höchstrichterliche Votum lautet:
Ganze Kurzarbeitstage wirken sich reduzierend auf die Urlaubsberechnung aus.