BAG aktuell: Geschäftsführer mit Arbeitsvertrag? Besser nicht!
BAG aktuell: Geschäftsführer mit Arbeitsvertrag? Besser nicht!
Heute möchten wir Ihnen von dem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20.07.2023 (Az.: 6 AZR 228/22) berichten. Denn darin hat das Bundesarbeitsgericht neue und wichtige Grundsätze für Geschäftsführer mit einem Arbeitsvertrag aufgestellt (zur besseren Lesbarkeit gendern wir heute ausnahmsweise nicht).
Wenn Arbeitnehmer zu GmbH-Geschäftsführern aufsteigen, bleibt es oft beim bisherigen Arbeitsvertrag.
Das aktuelle Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20.07.2023 (Az.: 6 AZR 228/22) zeigt, dass das keine gute Idee ist.
Was war passiert?
Ein Arbeitnehmer avancierte zum GmbH-Geschäftsführer. Einen neuen Geschäftsführer-Dienstvertrag erhielt er nicht. Es gab also nur seinen bisherigen Arbeitsvertrag.
Dann kam es zu einem Betriebsübergang, § 613a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).